| Veranstaltung: | 62. Landesmitgliederversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
| Antragsteller*in: | privat |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 13.10.2018, 00:31 |
A3: Rundfunkbeitrag fairer gestalten!
Antragstext
Der Rundfunkbeitrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wird heutzutage
pro Haushalt eingezogen. Dies ist in hohem Maße unfair. So muss eine alleine
lebende Person bzw. alleinerziehende Person genauso viel Rundfunkbeitrag zahlen
wie eine Person, welche z.B. mit. zwei Mitbewohner*innen zusammenlebt, obwohl
diese das Rundfunkangebot „drei Mal“ nutzen könnten. Der Rundfunkbeitrag sollte
pro Person und pro Einkommen erhoben werden, da jede Person in gleichem Maße
befähigt ist, das Rundfunkangebot zu nutzen. Begründete Anträge auf Befreiung
vom Rundfunk sollen zeitnah bearbeitet werden. Zudem sollte sich der
Rundfunkbeitrag am Einkommen der Empfänger*in orientieren. So wird der
Rundfunkbeitrag solidarisch auf alle Bürger*innen aufgeteilt, Personen mit
niedrigem Einkommen werden entlastet. So können auch diese ohne größere
finanzielle Belastung das Rundfunkangebot nutzen und die Popularität der
Öffentlich-Rechtlichen und des Rundfunkbeitrags könnten gesteigert werden.

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