Veranstaltung: | 62. Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Anträge |
Antragsteller*in: | privat, privat |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.10.2018, 13:20 |
A2: Eine Spätikultur für Rheinland-Pfalz
Antragstext
Nach aktuellem Ladenöffnungszeitengesetz müssen Kioske in Rheinland-Pfalz genau
wie Supermärkte stets um 22 Uhr schließen. Viele Kioske, die Menschen nach 22
Uhr noch ein Getränk oder Süßwaren mit auf den Weg verkaufen möchten, verstoßen
so gegen das Ladenöffnungszeitengesetz. Für die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz
gehören Spätis oder auch Nachtkioske jedoch zu einer urbanen Kultur dazu. Viele
urbane Viertel werden durch Spätis kulturell mitgeprägt. Die Grüne Jugend
Rheinland-Pfalz registriert, dass viele Kioskbesitzer ihre Geschäfte gerne
länger als 22 Uhr öffnen möchten. Sie stehen auch in direkter Konkurrenz zu
Tankstellen und Trinkhallen, die laut dem Ladenöffnungszeitengesetz länger
öffnen und auch Waren verkaufen dürfen.
Wir möchten Kioskbetreibern, die nach aktueller Rechtslage um 22 Uhr schließen
müssen, die Möglichkeit geben, ihre Kioske legal über 22 Uhr hinaus zu öffnen,
und so in Rheinland-Pfalz eine Spätikultur ermöglichen und etablieren. Daher
strebt die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz eine Novellierung des
Ladenöffnungszeitgesetzes an.
Wir möchten eine Rechtsform für sogenannte „Spätis“ schaffen, die von den
infrastrukturellen Anforderungen her zwischen einem Kiosk und einer Trinkhalle
liegt. Spätis sollen in der neuen Rechtsform bis 02 Uhr geöffnet haben dürfen.
Spätibetreiber müssen aber anders als bei Trinkhallenbetreibern zum Beispiel
keine Toilette oder (Steh-) Tische einbauen müssen, damit sie über 22 Uhr hinaus
öffnen können. Diese neue Rechtsform ermöglicht es Kioskbetreibern, auch ohne
den Umbau ihres Kioskes zu einer Trinkhalle, ihren Kiosk als Späti über 22 Uhr
hinaus bis 02 Uhr zu betreiben.
Spätibetreiber sollen dafür sorgen, dass es in direkter Umgebung des Spätis
sauber bleibt. Deshalb müssen sie in unmittelbarer Umgebung einen Mülleimer
installieren.
Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz lehnt aber eine grundlegende Liberalisierung
des gesamten Ladenöffnungszeitengesetzes ab, da dies zu Lasten vieler
Arbeitnehmer*innen von Supermärkten gehen würde.
Die Landesmitgliederversammlung beauftragt die Antragsteller*innen, diesen
Beschluss in die Grüne Partei zu tragen und sich für dessen Umsetzung
einzusetzen.
Begründung
erfolgt mündlich
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