Veranstaltung: | 62. Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
Antragsteller*in: | privat |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.10.2018, 12:09 |
F2: Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung der GJ RLP
Antragstext
§ 5 Anträge
(1) Alle Anträge, außer Anträgen zur Geschäftsordnung, müssen vor der Abstimmung
schriftlich bei der Tagungsleitung eingereicht werden.
(2) Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit
ist ein Antrag abgelehnt.
Ist wie folgend zu ergänzen:
§ 5 Anträge
(1) Alle Anträge, außer Anträgen zur Geschäftsordnung, müssen vor der Abstimmung
schriftlich bei der Tagungsleitung eingereicht werden. Zusatz- und
Änderungsanträge sind jederzeit möglich, es sei denn, die Versammlung stimmt
Antragsfristen im Rahmen eines Verfahrensvorschlags mit einfacher Mehrheit zu.
(2) Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit
ist ein Antrag abgelehnt.
Begründung
Kann mit viel Diskussion um einen Antrag gerechnet werden sollten diese nicht in Chaos untergehen. Jede Stimme sollte gehört werden. Kann man sich davor auf einen Verfahrensvorschlag einigen, kann auch geordnet diskutiert werden, ohne im Hintergrund ÄA's einzubringen und alles noch schwieriger zu machen.
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